Jugendreisen 2012 mit YOUNGTOUR

 

Reiseversicherung

Man steckt nicht drin - oft schon kann man wegen einer kleinen Sache nicht mehr in den gebuchten Urlaub fahren. Gut, wenn man dann eine Reiseversicherung abgeschlossen hat. Eine Reiseversicherung kostet nicht die Welt, eine Reiseversicherung beruhigt, eine Reiseversicherung sollte auch bei deiner Jugendreise nicht fehlen.Hanse Merkur Versicherungen

Bei Spectral Jugendreisen ist der sichere Transport, die Versorgung und Betreuung vor Ort immer garantiert. Aber es gibt Ereignisse, wie z.B. unerwartete Wiederholung von Prüfungen, Nichtversetzung, unerwartete Arbeitslosigkeit der Eltern, Unfall und Krankheit kurz vor oder im Urlaub oder Beschädigung deines Reisegepäcks, die dir den Urlaub gehörig versalzen können.
Damit du auch dann auf der sicheren Seite bist, hat Spectral Jugendreisen dir je nach deiner Reiseart zwei Super-Rundum-Sorglos-Versicherungspakete zu einem Spitzenpreis zusammengestellt. Es bietet neben dem optimalen Schutz während der Reise auch eine umfangreiche Reiserücktrittskostenversicherung. Damit bist du immer auf der sicheren Seite - egal, was passiert. Den umfassendsten Schutz bieten die 5-Sterne-Pakete für Busreisen (Buspaket) oder für Flugreisen (Europapaket). Diese Pakete schließen folgende Einzelversicherungen ein:

  • Reise-Rücktrittsversicherung

  • Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Reise-Krankenversicherung

  • Notfall-Versicherung

  • Reise-Unfallversicherung

  • Reisegepäck-Versicherung: Je versicherte Person € 2000.- Zeitwertentschädigung ohne Selbstbehalt.

  • kein Selbstbehalt: 100%ige Kostenerstattung in der Reise-Krankenversicherung und Reisegepäck-Versicherung.

  • kein Selbstbehalt in der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.

  • Abschlussfrist: Die Versicherung ist zusammen mit der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

 

Reise-Rücktrittsversicherung
Reisepreis bis EUR Prämie
500.- 17.- €
750.- 24.- €
1000.- 28.- €

Versicherungs-Leistungen:
• Reise-Rücktrittskosten-Versicherung





 

5-Sterne Paket für Busreisen
Reisepreis bis EUR Prämie
500.- 20.- €
750.- 26.- €
1000.- 29.- €

Versicherungs-Leistungen:
• Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
• Reise-Krankenvesicherung
• Urlaubsgarantie
• Reisegepäck-Versicherung
• Notfall-Versicherung
• Reise-Unfallversicherung

Right Subcolumn

5-Sterne Paket für Flugreisen
Reisepreis bis EUR Prämie
500.- 34.- €
750.- 46.- €
1000.- 56.- €

Versicherungs-Leistungen:
• Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
• Reise-Krankenvesicherung
• Urlaubsgarantie
• Reisegepäck-Versicherung
• Notfall-Versicherung
• Reise-Unfallversicherung

Hanse Merkur - Gesamte Leistungsbeschreibung

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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Was wird geleistet?
Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen:
• die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bei Nichtantritt der Reise/bei Nichtnutzung des Mietobjekts,
• die Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären. Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, -mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.

Versicherungsschutz besteht vom Abschluss der Versicherung bis zum Reiseantritt.
Gegen was wird versichert?

• Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, bei der versicherten Person oder einer Risikoperson.
• Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen.
• Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.
• Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person, wenn die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
• Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität/Fachhochschule oder College der versicherten Person, wenn die Wiederholung der Prüfung in die versicherte Reisezeit fällt.
• Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.
• Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter .
• unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, Wehrübung, Zivildienst.
• Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt.

Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritts einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
• Sämtliche Stornierungsunterlagen im Original
• Bezahlte Original-Kostennachweise
• Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
• bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
• bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
• bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
• bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers inkl. des Nachweises zur Probezeit
• bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
• bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle
• Bei Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätigung der Schule oder eine Kopie des Zeugnisses

Reise-Krankenvesicherung

Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für:
• medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland,
• Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft,
• schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz,
• einen medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland,
• Überführung bei Tod der versicherten Person oder Bestattung im Ausland.
• sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht, erstatten wir bei einer Frühgeburt die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des Kindes bis zu 50.000,- EUR . Die Kosten werden voll ersetzt, sofern die Versicherungsdauer mindestens 3 Monate beträgt.
• Kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reise im Ausland.

Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
• Namen und Anschrift des Patienten,
• Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes,
• Krankheitsbezeichnung,
• Behandlungszeitraum,
• Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses,
• genaue Bezeichnung der ausländischen Währung.
2. Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notruf-Service unter der Tel.-Nr. 0180/5 256 256 (Auslandsgebühren + 0,14 EUR /Min. aus den Festnetzen, Auslandsgebühren + max. 0,42 EUR /Min. aus den Mobilfunknetzen) zu verständigen (unter Angabe der Versicherungsnummer, ggf. des Reiseveranstalters). Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
3. Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten Notruf- Service auf Reisen organisiert. Dieser ist rund um die Uhr unter Tel. (0180) 5 256 256 (Auslandsgebühren + 0,14EUR /Min. aus den Festnetzen, Auslandsgebühren + max. 0,42EUR /Min. aus den Mobilfunknetzen) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland

Urlaubsgarantie

Was wird geleistet?
• Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
• Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise
• Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1.Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage
• Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestensab dem 9. Reisetag
• Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei Unterbrechung der Reise
• Für notwendige Beförderungskosten, die die versicherte Person bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt oder einer Rundreise aufbringen muss, um von dem Ort ,an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, -mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Versicherungsschutz besteht nach Reiseantritt für die versicherte Reisezeit.

Gegen was wird versichert?

• Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit bei der versicherten Person oder einer Risikoperson
• Erheblicher Schaden am Eigentum einer versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter

Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei dem Reiseleiter, Vermieter ist eine unverzügliche Abmeldung erforderlich, um die Kosten so gering wie möglich zu halten!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen: • Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
• Bestätigung des Hotels, Vermieters, Reiseleiters über den Abbruch/ die Unterbrechung der Reise
• Bezahlte Original-Kostennachweise
• Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
• bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

Reisegepäck-Versicherung

Versicherungssumme (VS): Je versicherte Person 2.000,– EUR; Zeitwertentschädigung ohne Selbstbehalt.

Welche Sachen sind versichert?
• Sachen des persönlichen (nicht beruflichen) Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt werden.
• Wertsachen: Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, Laptops ohne Software sowie Foto-, Film- und Videoapparate jeweils mit Zubehör sind insgesamt je Schadenfall bis zu 50% der VS mitversichert, allerdings nicht in der Obhut von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben und Gepäckaufbewahrungen sowie in Kraftfahrzeugen aller Art. Wertsachen sind zudem nur dann versichert, wenn sie in persönlichem Gewahrsam mitgeführt werden und sicher verwahrt werden.
• Brillen, Kontaktlinsen, Audio Player, tragbare DVD-Player und Mobiltelefone jeweils mit Zubehör sind je Schadenfall bis max. 250,– EUR mitversichert.
• Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Wellenbretter, Surfbretter sowie Fahrräder jeweils mit Zubehör sind je Schadenfall bis max. 500,–EUR

Welche Sachen sind nicht versichert?
Sämtliche Zahlungsmittel (z. B. Bargeld); Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden, Dokumente jeder Art; EDV-Geräte einschließlich Zubehör und Software; Schusswaffen jeder Art einschl. Zubehör; Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Fallschirme, einschließlich Zubehör, Gleitflieger

Gegen welche Gefahren sind die Sachen versichert?
• Verlust, Beschädigung, Zerstörung in der Obhut von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben und Gepäckaufbewahrungen
• Während der übrigen Reisezeit durch strafbare Handlungen Dritter, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Elementarereignisse

Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich jeweils eine Bescheinigung für die Anzeige ausstellen.

Notfall-Versicherung

Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall:
• Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis zu 5.000,– EUR
Bei Tod:
• Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland und Inland oder Bestattung im Ausland
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt:
• Kostenvorschuss (Darlehen) bis 15.000,– EUR gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise:
• Organisation und Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise
• Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten:
• Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
• Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und versicherter Person
• ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen) bis 1.500,– EUR
• Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten
Bei Haft oder Haftandrohung:
• Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
• Kostenvorschuss (Darlehen) für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis 3.000,– EUR
• bei Haftandrohung Verauslagung (Darlehen) für die Stellung einer Strafkaution bis 13.000,– EUR

Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reisezeit.

Was ist im Schadenfall zu tun?
Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten Notruf-Service auf Reisen. Dieser ist rund um die Uhr unter Tel. (0180) 5 256 256 (Auslandsgebühren + 0,14 EUR /Min. aus den Festnetzen, Auslandsgebühren + max. 0,42 EUR /Min. aus den Mobilfunknetzen) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.

Reise-Unfallversicherung - Flugreisen

Versicherungssumme im Todesfall*) 20.000,– EUR
Invalidität bis zu 40.000,– EUR
Bergungskosten bis zu 5.000,– EUR
kosm. Operationen bis zu 5.000,– EUR
*) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 5.000,– EUR

Was ist versichert?
Versichert ist der Todesfall infolge eines versicherten Unfallereignisses.
• Entschädigung wegen Todesfall: Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres – vom Unfalltag an gerechnet – zum Tod, so wird Entschädigung nach der vereinbarten Todesfallsumme vereinbart.
Versichert ist der Invaliditätsfall infolge eines versicherten Unfallereignisses.
• Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.

Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.

Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
2. Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu melden.
3. Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur Reiseversicherung AG anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde.

Reise-Unfallversicherung - Busreisen

Versicherungssumme im Todesfall*) 15.000,– EUR
Invalidität keine Leistung
Bergungskosten keine Leistung
kosm. Operationen keine Leistung
*) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 5.000,– EUR

Was ist versichert?
Versichert ist der Todesfall infolge eines versicherten Unfallereignisses.
• Entschädigung wegen Todesfall: Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres
– vom Unfalltag an gerechnet – zum Tod, so wird Entschädigung nach der vereinbarten Todesfallsumme vereinbart.

Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.

Was ist im Schadenfall zu tun?

1. Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
2. Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu melden.
3. Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur Reiseversicherung AG anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde.

 

Besonders für unsere Reisen nach Korfu empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reise-Krankenversicherung bzw. eine Überprüfung, ob diese Versicherung über die Eltern besteht. Wir haben in unserem Club in St. George den Arzt direkt neben dem Hotel, und dieser ist wirklich schnell in einem Notfall da, allerdings rechnet er nur privat ab. Gleiches gilt für eine Klink, die wir dem öffentlichen Krankenhaus von Corfu-Town vorziehen. Auch hier wird privat bzw. direkt mit dem Versicherungsträger der Auslands-Krankenversicherung abgerechnet.

 

Haben Sie noch Fragen zur Versicherung? Rufen Sie uns einfach an.
YOUNGTOUR Jugendreisen
Spectral Kinder- und Jugendreisen e.V.
Brunsbütteler Str. 23
50737 Köln

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